BG BAU Förderaktion
Sicher arbeiten. Geld sparen.
Sichern Sie sich jetzt mit BECK und den Arbeitsschutzprämien der BG BAU bis zu 300 Euro Förderprämie für Druckluftgeräte mit Einzelschussauslösung.
Förderfähige fasco®-geräte im beck lagerprogramm
Der Coil-Nagler speziell entworfen für LIGNOLOC® Holznägel, mit Tiefenstellrad zur Justierung der Einschlagtiefe.
Der F60 CN15-PS90-H LIGNOLOC® verarbeitet LIGNOLOC® Holznägel mit Kopf mit einem Durchmesser von bis zu 5,3 mm und einer Länge von bis zu 90 mm.
Jumbo Nagler mit guter Balance und reduziertem Rückstoß inkl. Sperrvorrichtung zur Vermeidung von Leerschüssen. Doppelter Haltegriff für besseres Handling.
Passend für 0° SCRAIL® ROOFLOC® im Plastikband mit oder ohne Dichtungsscheibe. Einfaches Hinterladermagazin. Die Schutzkappe und eine spezielle Schutzgummierung am Magazin schützen das Dach vor Kratzern. Breite Aufstandsfläche für eine einwandfreie Verarbeitung.
Der FASCO® F30AT FN-65 Stauchkopfnagler ist leistungsstark und bietet eine Einzelauslösung mit Sicherungsfolge für maximale Sicherheit. Die schmale Nase bietet gute Sicht auf das Werkstück und ermöglicht präzises Arbeiten und der zusätzliche Schnellverschluss der Nase erleichtert das einfache Entfernen gestauter Stauchkopfnägel.
Der Gummi-Komfortgriff sorgt für eine rutschfeste Handhabung und reduziert Vibrationen und Ermüdung. Einfaches Entklemmen. Zusatzgriff für bessere Kontrolle.
Das FASCO® F81C BSP-160 mit Einzelschussauslösung mit Auslösesicherung, schnelles und einfaches Laden, ausgewogene Gewichtsverteilung und ergonomisches Design für ermüdungsarmes Arbeiten zeichen dieses Gerät aus.
Förderfähige fasco®-geräte im beck lagerprogramm
FAQ
Ja, auch Einzelunternehmer ohne Beschäftigte erhalten bei Vorliegen einer freiwilligen Versicherung bei der BG BAU einen Zuschuss in Höhe von 250 € als Förderprämie für die aktuellen Arbeitsschutzprämien.
Unter die Förderung fallen alle Geräte, die Klammern / Nägel von 50 mm bis 100 mm Länge verschießen können. Gefördert werden beispielsweise Geräte die mit Längen von 40 mm bis 55 mm, 45 mm bis 65 mm oder 90 mm bis 110 mm arbeiten. Nicht gefördert werden jedoch Geräte mit Längen von 35 mm bis 49 mm oder 101 mm bis 130 mm.
Rechnungen für förderfähige Geräte und Maßnahmen dürfen bei der Einreichung nicht älter als 365 Tage sein, basierend auf dem Rechnungsdatum. Ältere Rechnungen können nicht berücksichtigt werden.
Es ist wichtig, dass die Rechnung die genaue Bezeichnung der förderfähigen Geräte bzw. Maßnahmen enthält, einschließlich Hersteller, Modellbezeichnung und Artikelnummer des Herstellers. Ungenaue oder unvollständige Angaben können zur Ablehnung des Antrags führen.