Bauzulassung LIGNOLOC® im Detail
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Die Gewissenhaftigkeit, sowohl von Seiten des DIBt, als auch von Seiten BECK, hat sich gelohnt. Nach der Fülle an Nachweisen und Gutachten die die Sachverständigen des DIBt eingefordert haben, kann man durchaus sagen, dass es sich bei LIGNOLOC® um eines der am intensivsten geprüften und erforschten Befestigungsmittel mit Zulassung aller Zeiten handelt.
„Natürlich war es auch unser Ziel diese Nachweise zu erbringen, so dass Bauherren und Bauträger die Sicherheit haben, dass es sich hier um ein lückenlos geeignetes und sicheres Befestigungssystem für statische Anwendungen handelt.“
Den Ablauf bis zur Bauzulassung erklären der Firmenchef und die verantwortlichen Kollegen aus Forschung & Entwicklung sowie Qualitätssicherung in vier Phasen:
PHASE EINS - PRÜFPLAN
Sobald ein Produkt so weit ist, dass man es serienmäßig produzieren möchte, jedoch eine Bauzulassung dafür braucht, wendet man sich an ein akkreditiertes Institut – also ein Institut das offiziell für das DIBt testen darf. Gemeinsam mit diesem Institut erstellt man einen Prüfplan.
PHASE ZWEI - EINREICHUNG
Das Prüfkonzept und ein Antrag auf Zulassung werden beim DIBt eingereicht. Die Sachverständigen sichten den Prüfplan, ergänzen Ideen und Fragen mit neuen Herausforderungen für neue Prüfungen. Darauf wird eingegangen, die Prüfungen abgewandelt und erneut eingereicht. Dieser Kreislauf kann mehrere Male vonstattengehen bis ein finaler Arbeitsplan steht. Dieser Prüfplan wiederum kann ein bis zwei Jahre beim DIBt liegen bis er abgesegnet wird abgearbeitet werden kann.
PHASE DREI - JEDE MENGE TESTS
Die Testung wird gestartet und Daten generiert. Da der LIGNOLOC® kein genormtes Befestigungsmitteln ist, gibt es keine Standards oder Vorschriften. Ein komplettes Testszenario musste entwickelt werden, inklusive Biegeprüfungen, Zugversuchen, Dauerstandstests usw. Insgesamt wurden über einen Zeitraum von drei Jahren mehr als 1000 Tests durchgeführt.
PHASE VIER - BERATUNG DER SACHVERSTÄNDIGEN
Man gibt die Daten wieder ans DIBt wo die Sachverständigen über die Ergebnisse beraten. Über einen so langen Zeitraum mit einem so innovativen Produkt können natürlich auch neue Fragestellungen aufkommen. Oder die gelieferten Ergebnisse führen zu Ideen für weitere Prüfungen. Ein langer Prozess.
Letztendlich konnten alle Nachweise zur vollsten Zufriedenheit erbracht werden.
DAS RESULTAT - BAUZULASSUNG FÜR LIGNOLOC®
LIGNOLOC® hat die Bauzulassung für die Bemessung und Ausführung von tragenden Holzverbindungen erhalten. Und damit auch die Rechenwerte die benötigt werden um den LIGNOLOC® Holznagel in tragenden Bauteilen im Holzbau einzusetzen. Statiker können mit den Werten aus der Zulassung die Tragfähigkeit der Wand berechnen. Der Holznagel darf im Riegelbau von Fertighausbauern oder Zimmereien verwendet werden. Offiziell und mit Legitimierung.